Den zeitlichen Rahmen für die 566 als Vollregesten aufgearbeiteten Urkunden markieren die Belehnung Wenzels, Sigismunds und Johanns mit der Mark Brandenburg am 2. Oktober 1373 durch Kaiser Karl IV. sowie die Belehnung Burggraf Friedrichs VI. von Nürnberg am 30. April 1415 durch König Sigismund. Die Auswahl der Urkunden orientiert sich an den landesherrlichen Gegebenheiten in diesem Zeitraum: Da Karl IV. zunächst vormundschaftlich die Landesherrschaft führte, sind sowohl seine als auch die für die Mark ausgestellten Urkunden seiner Söhne aufgenommen worden. Vor allem während seiner Abwesenheit beauftragte Sigismund mehrere seiner Landeshauptmänner sowie 1411 Friedrich VI. von Nürnberg mit der Verwaltung der Mark. Da deren Verfügungen indirekt die Herrschaftsausübung Sigismunds widerspiegeln, wurden sie ebenfalls in die Sammlung einbezogen. Die Urkunden der Markgrafen Jost und Prokop von Mähren fehlen an dieser Stelle jedoch, da sie Pfandnehmer und keine Hauptmänner der Mark waren. Ausführliche Orts- und Personennamenindices erschließen den Band.